Vorsicht Urheberrecht – auch Geocacher müssen diese gesetzlichen Regeln einhalten!

Eine Dose ist schnell versteckt. Damit viele diese Dose suchen, schnell noch ein Listig zusammenstellen und zum Veröffentlichen einreichen. HALT! Habt ihr ein Text, ein oder ein Bild in eurem Listig eingebaut, dass nicht von euch selbst ist? Genau in der Sekunde, in der euer Listing veröffentlicht wird, seid ihr als Owner für die dargestellten Listingsinhalte verantwortlich.

Sind euch die rechtlichen Konsequenzen der dargestellten Inhalte bewusst?

Die versteckte Dose liegt in einem mit viel Mühe erstellten kreativen Versteck. Damit viele andere Geocacher diesen tollg gestalteten Geocacher finden, wird ein tolles Listing erstellt. Die Gestaltungsmöglichkeiten sind nicht nur beim Listing, sondern auch beim sehr umfangreich. Wer selbst erstellte Bilder, Texte und Tondateien hierfür nutzt, ist in der Regel auf der sicheren Seite.

Werden dagegen fremde Inhalte genutzt, kann es schnell zu einen Konflikt mit dem Urheberrecht führen. Hier kann nicht nur eine Aufforderung auf Entfernen und Löschen der verwendeten fremden Inhalte kommen, auch kann es zu kostenpflichtigen Abmahnungen und Unterlassungserklärungen bis hin zu Schadenersatzansprüche entstehen.

Was heißt Urheberrecht?

Es wird von Urheberrecht gesprochen, wenn ein Urheber sein individuelles geistiges Werk in eine wahrnehmbare Form umsetzt. Als Urheberrecht wird das ausschließliche Recht eines Schöpfers an seinem Werk bezeichnet. Mit dem Urheberrecht werden Werke der Literatur, Wissenschaft und der Kunst geschützt, wie beispielweise Texte, Bilder, Filmwerke und fotografische Werke.

Ein Urheber kann sein Werk nutzen und verwerten wie er möchte. Auch kann er anderen eine Erlaubnis für die Verwendung seines Werkes erteilen. Jeder Urheber kann selbst entscheiden, ob sein Werk verändert, entstellt oder in welcher Art und Weise vervielfältigt werden darf. Des Weiteren hat der Urheber ein Recht auf Namensnennung, wenn sein Werk von anderen verwendet oder genutzt wird.

Tipp: Das Copyright-Zeichen © stammt aus dem anglo-amerikanischen Rechtskreis. In Deutschland wird dieses Zeichen lediglich als ein Hinweis auf das Urheberrecht eines Werkes genutzt. Jedoch ist es bei uns in Deutschland nicht rechtlich erforderlich, um ein Werk urheberrechtlich zu schützen! Damit kann bei einem Werk ohne diesem Copyright-Zeichen nicht davon ausgegangen werden, dass kein Urheberrecht auf diesem Werk liegt.

 

Warum gibt es das Urheberrecht?

Laut UrhG § 11 schützt das Urheberrecht “… den Urheber in seinen geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk und in der Nutzung des Werkes. Es dient zugleich der Sicherung einer angemessenen Vergütung für die Nutzung des Werkes.”

Können Ansprüche bei Urheberrechtsverletzungen gestellt werden?

Verletzte können die Beseitigung Ihrer urheberrechtlichen Werke verlangen. Danach können die Betroffenen verlangen, dass Bilder, Tondateien oder Texte aus den -Listings entfernt und gelöscht werden. Sollte iene Wiederholungsgefahr bestehen, können auch Unterlassungen der urheberrechtswidrigen Handlung verlangt werden.

Wie kann ich beim Listingerstellen auf Nummer Sicher gehen?

Um auf der sicheren Seite zu stehen und dem ganzen Problem aus dem Weg zu gehen, verwendet einfach selbst erstellte Inhalte (Texte, Tondateien, Videos und Bilder/Fotografien). Solltet ihr trotzdem noch nicht eigene Texte verwenden wollen, prüft diese auf Urheberrecht. Nehmen wir einmal an, ihr stellt ein tolles Foto, dass ihr im Internet gefunden habt, mit in eure -Beschreibung oder in euer Log. Das Foto habt ihr mit Hilfe einer Suchmaschine gefunden. Wem gehört dann das Foto und liegt darauf ein Urheberrecht?

Theoretisch müsst ihr nun nicht die Person, die das Foto im Internet veröffentlicht, sondern die Person die das Foto erstellt hat, finden. Es könnte ja einem sehr bekannten Fotografen gehören. Was ist, wenn dieser das Foto nicht veröffentlicht haben wollte und das Foto nun gegen seinen Willen im Internet vervielfältigt wurde? Verwendet ihr in diesem Falle das Foto, begeht ihr eine Urheberrechtsverletzung.

Dies gilt beispielsweise auch für Inhalte

Bei selbst erstellten Bildern und Texten ist dies i.d.R. kein Problem, doch werden fremde Inhalte z.B. von Wikipedia genutzt, kann dies schnell zu Konflikten mit dem Urheberrecht führen, welche auch in kostenpflichtigen Abmahnungen und Unterlassungserklärungen enden können.

Grundsätzlich können aber auch fremde Inhalte für ein Listing genutzt werden, Vorrausetzung ist jedoch, dass man die entsprechenden Nutzungsrechte vom Urheber eingeräumt bekommen hat.

Bitte beachten!

Dieser Artikel erhebt weder Anspruch auf Vollständigkeit noch auf rechtliche Verbindlichkeit.